zu Arbeitgeberbeitrag zur bAVzu Arbeitgeberbeitrag plus vL–Arbeitgeberzuschuss zur bAV
Hierzu zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von 20% - mindestens 10 EUR
Die Sparbeträge werden direkt vom Bruttolohn und damit dauerhaft ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuer angespart.
*Pflichtfelder
Ein bestehender Arbeitgeberzuschuss zur vL kann nur noch bis 31.12.2014 beibehalten werden. Danach entfällt diese rbeitgeberzulage. Bei sofortiger Nutzung der 2. Variante, haben Sie den höheren AG-Zuschuss ohne Verzug.